Wer ist ein Seriöser Kfz-Sachverständiger???

Sie haben als Geschädigter freie Gutachterwahl!

Die Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens schon allein aus Gründen der Beweissicherung in Ihr Interesse. Sie benötigen ein Beweissicherungsgutachten zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen des Unfallgegners und Durchsetzung eigener Ansprüche! Der Sachverständige ermittelt den Umfang und die Höhe des Schadens sowie die Höhe einer eventuellen Wertminderung Ihres Fahrzeuges. Im Falle eines Totalschadens stellt er darüber hinaus den Restwert und den Wiederbeschaffungswert fest.
Sachverständige und Rechtsanwälte können vollständig zu Lasten der gegnerischen Versicherung und somit für Sie kostenfrei beauftragt werden!
Sie haben Anspruch auf Reparaturdurchführung in einer Werkstatt oder auf Erstattung der Reparaturkosten.
Sie haben Anspruch auf einen Mietwagen und auf Nutzungsausfallentschädigung.