Was tun nach einen Unfall?

Warnblinker setzen

und das Warndreieck ca. 50 bis 100 Meter von der Unfallstelle gut sichtbar platzieren.

Beweise sammeln

Notieren Sie: Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners das amtliche Kennzeichen Personalien der Zeugen Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten

Fotos

Fotografieren Sie nach Möglichkeit die Unfallstelle, die Stellung der Fahrzeuge nach dem Zusammenstoß. Führen Sie möglichst bei jeder Autofahrt eine Kamera mit.

Polizei

Wenn es gekracht hat, ist es ratsam, die Polizei zu rufen, insbesondere bei Meinungsverschiedenheiten, ebenso bei Verletzten, ausländischen Beteiligten, Sprachproblemen oder mehreren Unfallbeteiligten.

Ihr gutes Recht

Bestehen Sie darauf, dass ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden neutral festzustellen. Das Sachverständigenhonorar ist nach herrschender Rechtsprechung eine schadenbedingte Kostenposition, die von der Versicherung des Schadenverursachers zu begleichen ist.

Rechtsanwalt

Das Hinzuziehen eines Rechtsanwaltes steht Ihnen zu. Ist klar, dass Sie den Unfall nicht verursacht haben, sollten Sie oder ein Anwalt Ihre Schadenersatzansprüche rasch bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung anmelden.

Bei der Schadenabwicklung empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  • Niemals dem gegnerischen Versicherer die Abwicklung des Schadens überlassen bzw. unter keinen Umständen auf die Vorschläge der gegnerischen Versicherung eingehen.
  • Nicht irgendwelche Werkstatt oder Abschleppunternehmer mit Schätzung des Schadens beauftragen (Diese verfolgen oft nur eigene Interessen).
  • Einen freien Sachverständigen (Gutachter) zur Feststellung des Fahrzeugschadens beauftragen.
  • Bei Bedarf Beauftragung einer Werkstatt mit Instandsetzung des Fahrzeugs (nach Absprache mit dem Sachverständigen).
  • Sofern erforderlich, die Inanspruchnahme eines Mietwagens.

In allen Fällen empfiehlt sich ein guter Informationsaustausch zwischen den Parteien (Geschädigter, Sachverständiger, Rechtsanwalt), um eine kurzfristige und effektive Abwicklung für Geschädigten zu ermöglichen